Junge Union Gelsenkirchen: Über den Tellerrand schauen

Arbeitspflicht für Asylbewerber als Chance für ein aktives und lebendiges Gelsenkirchen

Die Junge Union Gelsenkirchen betrachtet das kürzlich im thüringischen Landkreis Saale-Orla eingeführte Modell zur Arbeitspflicht für Asylbewerber mit großem Interesse und sieht darin eine Gelegenheit, auch in Gelsenkirchen ähnliche Initiativen zu prüfen. Die Maßnahme eröffnet nicht nur Integrationsmöglichkeiten, sondern kann auch dazu beitragen, unsere Stadt lebendiger und vitaler zu gestalten.

Pressemitteilung der JU GelsenkirchenPressemitteilung der JU Gelsenkirchen

Die Entscheidung, Asylbewerbern eine Arbeitspflicht zu übertragen, basiert auf § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das solche Verpflichtungen unter gewissen Umständen gegen eine Kompensation ermöglicht. Vom Gesetzeswortlaut umfasst sind dabei sowohl Arbeiten innerhalb ihrer Unterkünfte als auch Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern. Dieser Ansatz bietet eine Chance für eine aktive Teilhabe der Asylbewerber an unserer Gesellschaft und kann gleichzeitig dazu beitragen, den Arbeitskräftemangel in bestimmten Sektoren zu mildern.

Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verteidigt diese Vorgehensweise deutlich. In seinen Augen sollten die Kommunen von den Möglichkeiten, die ihnen das AsylbLG bietet, Gebrauch machen und gemeinnützige Tätigkeiten vergeben. „Die gesetzlichen Normierungen liegen vor – warum sollten wir als Kommune diese nicht auch anwenden?“ sagt Hobie Fischbach, Kreisvorsitzender der Jungen Union in Gelsenkirchen und geht weiter: „In jeder Debatte gibt es Gründe die dafür oder aber dagegen sprechen. Diese Debatte ist höchst emotional. Aber: Wir Gelsenkirchener leben in einer Stadt, in der es kurz vor 12 Uhr schlägt. Wir benötigen zur Bewältigung aller Probleme hier vor Ort jede helfende Hand.“

Die Kritik, dass eine Arbeitspflicht die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vereiteln würde, kann aber nicht überzeugen. Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist bis dato stark eingeschränkt und grundsätzlich kann erst nach drei bis neun Monaten (wenn nicht aus sicheren Herkunftsländern nach August 2015 eingereist) einer Arbeit nachgegangen werden. Gerade für diese Überbrückungszeit wäre eine kommunale Arbeitsverpflichtung ideal. 

In einer Zeit, in der die Innenstädte leiden, Grünflächen oft vernachlässigt werden oder aber  die städtischen Betriebe überlastet sind, besteht in Gelsenkirchen ein dringender Bedarf an engagierten Menschen, die bereit sind, anzupacken und unseren Lebensraum zu verbessern. Es gibt genug zu tun: Von der Instandhaltung der Innenstädte bis zur Pflege der Grünanlagen.

Integration beginnt bei gesellschaftlicher Einbindung und dem Erlernen der Sprache. Beide Dinge, die eine Arbeitspflichtbegünstigen würde. Aus Sicht der JU Gelsenkirchen besteht also eine Win-Win-Situation. Es ist an der Zeit, aktiv zu werden und gemeinsam an einer lebendigen Zukunft für Gelsenkirchen zu arbeiten. Die Einführung einer Arbeitspflicht für Asylbewerber kann dabei ein wichtiger Schritt sein, um die Herausforderungen anzugehen, mit denen unsere Stadt konfrontiert ist. Die gesetzlichen Grundlagen liegen vor; wir müssen sie nur anwenden.