Jetzt bewerben! Wahl der Schöffen und Jugendschöffen!
Die Amtzeit der aktuell berufenen Schöffen und Jugendschöffen endet in diesem Jahr. Derzeit werden noch Bewerberinnen und Bewerber für die Amtszeit 2024-2028 gesucht
Die Amtsperiode der derzeitigen Schöffen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Daher werden die neuen (und/ oder alten) Laienrichterinnen und -richter im Frühjahr (neu)gewählt. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger gilt es zunächst die Bedingungen zu beachten. So gilt ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Höchstalter von 69 Jahren zum Zeitpunkt der Wahl. Darüber hinaus darf kein Strafverfahren gegen die Person aktuell laufen. Alle weiteren Informationen rund um dieses spannende Ehrenamt findet man u.a. unter https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/aktuelles/artikel/59015-wahl-der-schoeffen-und-jugendschoeffen-2023
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